Das Bundesverfassungsgericht hat gegen ein Verbot der NPD entschieden und dies damit begründet, dass die Partei zu klein und unbedeutend sei. „Unbeachtet der Unabhängigkeit der Justiz halte ich diese Entscheidung für politisch falsch. Die menschenverachtende Ideologie der NPD muss unabhängig von ihrem Organisationsgrad gewürdigt werden.“, so Thomas Lutze, Mitglied des Bundestages. „Das Bundesverfassungsgericht nimmt damit in Kauf, dass Nazis weiterhin in
den Genuss staatlicher Finanzierung kommen und ihre rechte Hetze unter dem besonders geschützten Status einer zugelassenen Partei verbreiten können.“
DIE LINKE hält ein Verbot der Partei nach wie vor für notwendig, um dem deutschen Nazismus eine entscheidende Organisationsplattform zu entziehen.