10. MÄRZ 2017

Bundestag: Entwicklungszusammenarbeit und globale Investitionen

 

Thomas Lutze (DIE LINKE, 9.3.2017): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke den Kollegen der Grünen dafür, dass sie mit ihrem Antrag das wichtige Thema „Entwicklungszusammenarbeit und globale Investitionen“ auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt haben. Schade, dass dieses wichtige Thema zu so fortgeschrittener Zeit behandelt wird. Aber wenigstens geht es nicht, wie so vieles heute, zu Protokoll.

Die Grünen nennen alle wichtigen Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene. Als Linksfraktion begrüßen wir, dass Sie die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft, immerhin Teil der KfW-Bankengruppe, auch einigermaßen kritisch sehen. Die Linke ist grundsätzlich der Meinung, dass private Investitionen, wenn überhaupt, nur bedingt und durch weitere Maßnahmen begleitet als Instrument der sogenannten globalen Entwicklungshilfe taugen. Die in den letzten Jahren immer stärkere Fokussierung der Bundesregierung, aber auch der Europäischen Union und von Akteuren wie den G 20 auf private Investitionen als Schlüssel für die Entwicklungspolitik sehen wir äußerst kritisch.
Private Investitionen sind nicht automatisch ein Segen für die sogenannten Entwicklungsländer. Die Staatskassen vieler Staaten sind aufgrund der massiven Steuerflucht der Unternehmen trotz zahlreicher privater Investitionen, die es heute schon gibt, in der Regel leer. Bevor ich mich weiter mit den Vor- und Nachteilen von Privatinvestitionen in der Entwicklungszusammenarbeit beschäftige, möchte ich eine grundsätzliche Frage stellen: Weshalb sind wir überhaupt so sehr auf private Gelder angewiesen? Würden die Industriestaaten end-lich ihre Verpflichtung einhalten und 0,7 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes für die Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung stellen, wären ausreichende Mittel zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung vorhanden.

Die Regierungsfraktionen wollen zukünftig 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für militärische Rüstung ausgeben. Sie haben an dieser Stelle aber immer wieder zu wenig öffentliche Gelder. Ist das wirklich Ihr Ernst? Denken Sie wenigstens einmal darüber nach, ob diese Debatte da nicht einen klitzekleinen Widerspruch in sich hat. Grundbedingung für eine nachhaltige Entwicklung ist der Aufbau funktionierender Volkswirtschaften in den sogenannten Entwicklungsländern. Wenn Sie öffentliche Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit verwenden, bestimmen Sie in der Regel auch die Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit. Bei privaten Unternehmen, die lediglich Absatzmärkte suchen, was in der Natur der Sache liegt, ist so etwas, wenn überhaupt, nur eingeschränkt möglich. Und wenn Sie es mit den Zielen Ihrer Entwicklungshilfe wirklich ernst meinen, dann hören Sie endlich auf, diese Ziele mit den für den Süden unfairen Handelsabkommen zu konterkarieren.

Setzen Sie sich wirksam gegen Steuerflucht und für internationale Steuergerechtigkeit ein. Neben der notwendigen Hilfe und den sinnvollen Förderprogrammen muss auch immer mitgedacht werden, dass die Ursachen von Hunger, Armut und Unterentwicklung in der Regel hier bei uns im reichen Norden liegen. Ein Beispiel: Wenn wir zum Beispiel im Deutschen Bundestag darüber entschieden haben, dass an der Tankstelle dem Sprit 5 oder 10 Pro-zent Pflanzenöl beigefügt werden sollen, dann klingt das so, als ob das ganz gut fürs Ökoimage wäre. Doch wenn dieses Öl zum Beispiel aus Palmöl hergestellt wird und riesige Plantagen und Monokulturen in Afrika, in Asien oder in Südamerika die einheimischen Bauern plattmachen, dann sollten wir selbst uns einmal darüber Gedanken machen, wer hier eigentlich wen entwickeln sollte.

Im Großen und Ganzen können wir dem Antrag der Grünen zustimmen. Bei einigen Detailfragen, wie zum Beispiel dem Unternehmensstrafrecht, sehen wir allerdings noch Gesprächsbedarf.
Vielen Dank.

 

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